Die Klinik ist auf den Spitallisten der Kantone Luzern, Nidwalden und Wallis für sämtliche Leistungsangebote. Zusätzlich auf der Spitalliste im Kanton Uri und Zug für die pulmonale Rehabilitation.
Unsere Tarife gültig 2024
Die folgenden Tarife gelten grundsätzlich für alle Patienten, welche dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), der Unfall- (UV), Invaliden- (IV) oder Militärversicherung (MV) unterliegen.
Für die übrigen Patienten können andere Tarife zur Anwendung kommen.
Die Behandlung der Patienten kann ambulant oder stationär erfolgen, die Leistungen werden dementsprechend mit unterschiedlichen Tarifen abgerechnet.
Im ambulanten Bereich sind alle Leistungen mit Taxpunkten bewertet, es kommen verschiedene Verträge zum Tragen:
Vertrag |
Taxpunktwert |
TARMED | 0.84 |
Labor | 1.00 |
Physiotherapie | 0.99 |
Ergotherapie | 1.10 |
Ernährungs- und Diabetesberatung | 1.00 |
Bei der stationären Behandlung kommen leistungsbezogene Tagespauschalen zur Abrechnung, welche nach dem System von ST REHA (stationäre Tarifstruktur für die Rehabilitation) kalkuliert werden.
Mit den ST REHA Pauschalen sind die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Krankenpflege, ärztliche Behandlung, diagnostische und therapeutische Leistungen abgegolten.
Allgemeine Abteilung
Die Klinik verhandelt mit den Versicherern einen Basispreis für die Rehabilitationsleistungen in der Grundversicherung aus. Dieser Basispreis wird mit dem Kostengewicht (je nach Rehabilitationsfachgebiet und Schwere des Falles) multipliziert. Daraus entsteht die effektiv abgerechnete Tagespauschale für den Aufenthalt.
Basispreis ST REHA 2024: | Fr. 708.- (KVG) |
Fr. 664.- (UV, IV, MV) |
Halbprivate und Private Abteilung
Den Halbprivat- und Privatversicherte Patienten werden Mehrleistungen angeboten:
Diese Mehrleistungen sind mit den Versicherern vertraglich festgelegt und werden als Zuschlag auf den ST REHA Basispreis der Allgemeinen Abteilung aufgerechnet.
Die Kosten für die Behandlung der Patienten wird im Normalfall direkt mit der Krankenkasse und dem Wohnkanton des Patienten abgerechnet. Der Patient kann eine Kopie der Rechnung einfordern.
Die Klinik stellt der Patientin, dem Patienten direkt Rechnung für Leistungen, die durch die Krankenversicherung nicht gedeckt sind (z. B. Patiententransporte, persönliche Bedürfnisse, Verrichtungen bei Sterbefällen, Leistungen für Begleitpersonen).